Workshop • SUPERRAUM | Brückstraße 64 • 15:00 bis 18:00 Uhr • max. 20 Personen

Referentin: ALEXA JÜNKERING, Beratung für Gründer*innen und Selbstständige

Für selbstständige Kreative (Künstler*innen und Publizist*innen) ist die Künstlersozialkasse (KSK) ein wichtiges Standbein der persönlichen sozialen Absicherung. Sie bindet Künstler*innen in das System der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um über die KSK versichert zu werden und was unter der KSK-Abgabepflicht für Verwerter künstlerischer Leistungen zu verstehen ist, sind die Hauptthemen. Die Teilnehmenden werden über die Grundlagen der Künstlersozialversicherung informiert und lernen, die Logik der Verwaltungsverfahren „Feststellung der Versicherungspflicht“, „Prüfung der Versicherungspflicht“ und „Feststellung der Abgabepflicht“ zu verstehen. Weiter werden in diesem Seminar einzelne sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, die selbstständige Kreative zu Mitgliedern
und Beitragszahlern in der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung machen (können), thematisiert. Vorsorgemöglichkeiten, um Einnahmerückgänge aufgrund von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Alter werden aufgezeigt. Es ist genügend Zeit für individuelle Fragen eingeplant.

Eine verbindliche Anmeldung unter hallo(a)dortmund-kreativ.de ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich.